Cyber-Grooming
Admin (Diskussion | Beiträge) K (1 Version) |
Andi (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | Mit dem englischen Begriff '''Cyber-Grooming''' (aus dem Englischen: ''to groom'' = ''striegeln, zurechtmachen, vorbereiten''; zu Deutsch sinngemäß ''Internet-Anbahnung'') wird das gezielte Ansprechen von Personen im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte bezeichnet. Es kann sich demnach um eine besondere Form der | + | Mit dem englischen Begriff '''Cyber-Grooming''' (aus dem Englischen: ''to groom'' = ''striegeln, zurechtmachen, vorbereiten''; zu Deutsch sinngemäß ''Internet-Anbahnung'') wird das gezielte Ansprechen von Personen im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte bezeichnet. Es kann sich demnach um eine besondere Form der sexuellen Belästigung im Internet handeln. Während sich der Begriff im Englischen sowohl auf Voll- als auch auf Minderjährige beziehen kann, hat er sich im Deutschen als auf Minderjährige (Kinder und Jugendliche) bezogen eingebürgert. |
+ | |||
+ | Es soll zunächst argloses Vertrauen erworben werden, um dann Straftaten wie etwa die Anfertigung kinderpornografische Aufnahmen oder sexuellen Missbrauch an ihnen zu verüben. | ||
+ | |||
+ | ==drei Phasen== | ||
+ | # Kontaktaufnahme zum Opfer | ||
+ | # Verwickeln des Opfers in eine abhängige Beziehung | ||
+ | # Einleitung und Aufreuhterhaltung einer sexuellen Beziehung | ||
− | |||
== Rechtslage == | == Rechtslage == | ||
Zeile 13: | Zeile 19: | ||
Auch wenn Cyber-Grooming in den Medien teilweise als „Schutzlücke“ diskutiert wird, gibt es diese rechtliche Handhabe.<ref>{{Internetquelle | url=http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/rtl-2-show-tatort-internet-irrefuehrung-als-programm-a-725655.html | titel=RTL-2-Show "Tatort Internet": Irreführung als Programm | autor=Dietmar Hipp | hrsg=[[Spiegel Online]] | datum=2010-10-30 | zugriff=2013-06-10}}</ref> Unstreitig ist allerdings, dass die Verwirklichung des Tatbestandes oft nur schwer nachzuweisen ist. Eine Strafbarkeit wegen Versuchs ist gemäß § 176 Absatz 6 StGB ausdrücklich ausgeschlossen. | Auch wenn Cyber-Grooming in den Medien teilweise als „Schutzlücke“ diskutiert wird, gibt es diese rechtliche Handhabe.<ref>{{Internetquelle | url=http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/rtl-2-show-tatort-internet-irrefuehrung-als-programm-a-725655.html | titel=RTL-2-Show "Tatort Internet": Irreführung als Programm | autor=Dietmar Hipp | hrsg=[[Spiegel Online]] | datum=2010-10-30 | zugriff=2013-06-10}}</ref> Unstreitig ist allerdings, dass die Verwirklichung des Tatbestandes oft nur schwer nachzuweisen ist. Eine Strafbarkeit wegen Versuchs ist gemäß § 176 Absatz 6 StGB ausdrücklich ausgeschlossen. | ||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
=== EU-Richtlinie === | === EU-Richtlinie === | ||
In der am 17. Dezember 2011 in Kraft getretenen [[Richtlinie (EU)|EU-Richtlinie]] 2011/93/EU ist vorgesehen, in den Mitgliedsstaaten der [[Europäische Union|Europäischen Union]] auch den Versuch der „Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke“ (auch im realen Raum) unter Strafe zu stellen.<ref>{{Internetquelle | url=http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32011L0093:DE:NOT | titel=Richtlinie 2011/93/EU | hrsg=[[EUR-Lex]] | datum=2011-12-13 | zugriff=2013-06-10 | kommentar=Artikel 6}}</ref> Während in Österreich diesen Teil der Richtlinie bereits umgesetzt hat (siehe oben), hat Deutschland dies bislang nicht getan.<ref>{{Internetquelle | url=http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/besserer-schutz-von-kindern-vor-cyber-grooming-a-904532.html | titel=Besserer Schutz von Kindern vor Cyber-Grooming | hrsg=[[Der Spiegel]] | datum=2013-06-09 | zugriff=2013-06-10}}</ref> | In der am 17. Dezember 2011 in Kraft getretenen [[Richtlinie (EU)|EU-Richtlinie]] 2011/93/EU ist vorgesehen, in den Mitgliedsstaaten der [[Europäische Union|Europäischen Union]] auch den Versuch der „Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke“ (auch im realen Raum) unter Strafe zu stellen.<ref>{{Internetquelle | url=http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32011L0093:DE:NOT | titel=Richtlinie 2011/93/EU | hrsg=[[EUR-Lex]] | datum=2011-12-13 | zugriff=2013-06-10 | kommentar=Artikel 6}}</ref> Während in Österreich diesen Teil der Richtlinie bereits umgesetzt hat (siehe oben), hat Deutschland dies bislang nicht getan.<ref>{{Internetquelle | url=http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/besserer-schutz-von-kindern-vor-cyber-grooming-a-904532.html | titel=Besserer Schutz von Kindern vor Cyber-Grooming | hrsg=[[Der Spiegel]] | datum=2013-06-09 | zugriff=2013-06-10}}</ref> | ||
− | |||
− | |||
− | |||
== Weblinks == | == Weblinks == | ||
Zeile 44: | Zeile 29: | ||
* [http://www.stern.de/tv/sterntv/stern-tv-rtl-internet-chat-wie-kinder-sexuell-belaestigt-werden-552186.html ''Internet-Chat: Wie Kinder sexuell belästigt werden''], [[stern TV]], 28. Dezember 2005 | * [http://www.stern.de/tv/sterntv/stern-tv-rtl-internet-chat-wie-kinder-sexuell-belaestigt-werden-552186.html ''Internet-Chat: Wie Kinder sexuell belästigt werden''], [[stern TV]], 28. Dezember 2005 | ||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | [[Kategorie: | + | [[Kategorie:Cyber-Bullying]] |
− | + | ||
− | + |
Version vom 29. Dezember 2013, 20:05 Uhr
Mit dem englischen Begriff Cyber-Grooming (aus dem Englischen: to groom = striegeln, zurechtmachen, vorbereiten; zu Deutsch sinngemäß Internet-Anbahnung) wird das gezielte Ansprechen von Personen im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte bezeichnet. Es kann sich demnach um eine besondere Form der sexuellen Belästigung im Internet handeln. Während sich der Begriff im Englischen sowohl auf Voll- als auch auf Minderjährige beziehen kann, hat er sich im Deutschen als auf Minderjährige (Kinder und Jugendliche) bezogen eingebürgert.
Es soll zunächst argloses Vertrauen erworben werden, um dann Straftaten wie etwa die Anfertigung kinderpornografische Aufnahmen oder sexuellen Missbrauch an ihnen zu verüben.
Inhaltsverzeichnis |
drei Phasen
- Kontaktaufnahme zum Opfer
- Verwickeln des Opfers in eine abhängige Beziehung
- Einleitung und Aufreuhterhaltung einer sexuellen Beziehung
Rechtslage
Deutschland
In Deutschland ist Cyber-Grooming seit dem 1. April 2004<ref>Vorlage:Internetquelle</ref> bei unter 14-jährigen Personen verboten. Dafür wurde der damals neue § 176 Absatz 4 Nr. 3 StGB (Strafgesetzbuch) geschaffen: Vorlage:Zitat
Auch wenn Cyber-Grooming in den Medien teilweise als „Schutzlücke“ diskutiert wird, gibt es diese rechtliche Handhabe.<ref>Vorlage:Internetquelle</ref> Unstreitig ist allerdings, dass die Verwirklichung des Tatbestandes oft nur schwer nachzuweisen ist. Eine Strafbarkeit wegen Versuchs ist gemäß § 176 Absatz 6 StGB ausdrücklich ausgeschlossen.
EU-Richtlinie
In der am 17. Dezember 2011 in Kraft getretenen EU-Richtlinie 2011/93/EU ist vorgesehen, in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auch den Versuch der „Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke“ (auch im realen Raum) unter Strafe zu stellen.<ref>Vorlage:Internetquelle</ref> Während in Österreich diesen Teil der Richtlinie bereits umgesetzt hat (siehe oben), hat Deutschland dies bislang nicht getan.<ref>Vorlage:Internetquelle</ref>
Weblinks
- saferinternet.at: Sexualität & Internet mit Fragen und Antworten über Cyber-Grooming
- Projekt gegen sexuelle Belästigung an der Universität Münster
- Jedes zweite Mädchen im Chat belästigt, WN 12. Januar 2011
- Internet-Chat: Wie Kinder sexuell belästigt werden, stern TV, 28. Dezember 2005