Cyber-Grooming

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Mit dem englischen Begriff '''Cyber-Grooming''' (aus  dem Englischen: ''to groom'' = ''striegeln, zurechtmachen, vorbereiten''; zu Deutsch sinngemäß ''Internet-Anbahnung'') wird das gezielte Ansprechen von Personen im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte bezeichnet. Es kann sich demnach um eine besondere Form der [[Sexuelle Belästigung|sexuellen Belästigung]] im Internet handeln. Während sich der Begriff im Englischen sowohl auf Voll- als auch auf Minderjährige beziehen kann, hat er sich im Deutschen als auf Minderjährige (Kinder und Jugendliche) bezogen eingebürgert.
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Mit dem englischen Begriff '''Cyber-Grooming''' (aus  dem Englischen: ''to groom'' = ''striegeln, zurechtmachen, vorbereiten''; zu Deutsch sinngemäß ''Internet-Anbahnung'') wird das gezielte Ansprechen von Personen im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte bezeichnet. Es kann sich demnach um eine besondere Form der sexuellen Belästigung im Internet handeln. Während sich der Begriff im Englischen sowohl auf Voll- als auch auf Minderjährige beziehen kann, hat er sich im Deutschen als auf Minderjährige (Kinder und Jugendliche) bezogen eingebürgert.
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Es soll zunächst argloses Vertrauen erworben werden, um dann Straftaten wie etwa die Anfertigung kinderpornografische Aufnahmen oder sexuellen Missbrauch an ihnen zu verüben.
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==drei Phasen==
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# Kontaktaufnahme zum Opfer
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# Verwickeln des Opfers in eine abhängige Beziehung
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# Einleitung und Aufreuhterhaltung einer sexuellen Beziehung
  
Es soll zunächst argloses Vertrauen erworben werden, um dann Straftaten wie etwa die Anfertigung [[Kinderpornografie|kinderpornografische Aufnahmen]] oder [[Sexueller Missbrauch|sexuellen Missbrauch]] an ihnen zu verüben.<ref>{{Internetquelle | url=http://www.stern.de/panorama/cyber-grooming-im-chat-gefaehrliche-anmache-im-internet-648531.html | titel=Cyber Grooming im Chat: Gefährliche Anmache im Internet | autor=Malte Arnsperger | hrsg=[[Stern (Zeitschrift)|stern]] | datum=2008-12-13 | zugriff=2013-06-10}}</ref><ref>{{Internetquelle | url=http://ec.europa.eu/information_society/activities/sip/docs/pub_consult_age_rating_sns/results/forth_a532714.pdf | titel=A response by FORTH/ICS | hrsg=[[Europäische Kommission]] | datum=2008-08-12 | zugriff=2013-06-10 | format=[[Portable Document Format|PDF]]; 46&nbsp;kB | kommentar=Seite 4}}</ref>
 
  
 
== Rechtslage ==
 
== Rechtslage ==
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Auch wenn Cyber-Grooming in den Medien teilweise als „Schutzlücke“ diskutiert wird, gibt es diese rechtliche Handhabe.<ref>{{Internetquelle | url=http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/rtl-2-show-tatort-internet-irrefuehrung-als-programm-a-725655.html | titel=RTL-2-Show "Tatort Internet": Irreführung als Programm | autor=Dietmar Hipp | hrsg=[[Spiegel Online]] | datum=2010-10-30 | zugriff=2013-06-10}}</ref> Unstreitig ist allerdings, dass die Verwirklichung des  Tatbestandes oft nur schwer nachzuweisen ist. Eine Strafbarkeit wegen Versuchs ist gemäß § 176 Absatz 6 StGB ausdrücklich ausgeschlossen.
 
Auch wenn Cyber-Grooming in den Medien teilweise als „Schutzlücke“ diskutiert wird, gibt es diese rechtliche Handhabe.<ref>{{Internetquelle | url=http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/rtl-2-show-tatort-internet-irrefuehrung-als-programm-a-725655.html | titel=RTL-2-Show "Tatort Internet": Irreführung als Programm | autor=Dietmar Hipp | hrsg=[[Spiegel Online]] | datum=2010-10-30 | zugriff=2013-06-10}}</ref> Unstreitig ist allerdings, dass die Verwirklichung des  Tatbestandes oft nur schwer nachzuweisen ist. Eine Strafbarkeit wegen Versuchs ist gemäß § 176 Absatz 6 StGB ausdrücklich ausgeschlossen.
 
=== Österreich ===
 
In Österreich war Cyber-Grooming bis 2012 legal. Dies änderte sich mit der Strafgesetznovelle 2011, die am 1. Januar 2012 in Kraft trat und Cyber-Grooming bei unter 15-jährigen Personen verbietet. Der neu geschaffene § 208a [[Strafgesetzbuch (Österreich)|StGB]] lautet:
 
{{Zitat
 
|Text=(1) Wer einer [[Unmündigkeit|unmündigen]] Person in der Absicht, an ihr eine strafbare Handlung nach den §§ 201 bis 207a Abs. 1 Z 1 zu begehen<ref name="para" group="Anm." />,<br />
 
1. im Wege einer Telekommunikation, unter Verwendung eines Computersystems oder<br />
 
2. auf sonstige Art unter Täuschung über seine Absicht ein persönliches Treffen vorschlägt oder ein solches mit ihr vereinbart und eine konkrete Vorbereitungshandlung zur Durchführung des persönlichen Treffens mit dieser Person setzt,<br />
 
ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.<br />
 
(2) Nach Abs. 1 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig und bevor die Behörde (§ 151 Abs. 3) von seinem Verschulden erfahren hat, sein Vorhaben aufgibt und der Behörde sein Verschulden offenbart.
 
|Quelle=[http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2011_I_130/BGBLA_2011_I_130.pdf Bundesgesetzblatt für das 130. Bundesgesetz: Strafgesetznovelle 2011]}}
 
<references group="Anm.">
 
<ref name="para">
 
Bei den angesprochenen strafbaren Handlungen handelt es sich um [[Vergewaltigung]], [[geschlechtliche Nötigung]], [[Sexueller Missbrauch von Unmündigen|(schweren) sexuellen Missbrauch]], und die [[Kinderpornografie#Österreichisches Recht|Herstellung von pornographischen Darstellungen]].
 
</ref>
 
</references>
 
 
Das österreichische Recht verbietet somit nicht nur Cyber-Grooming an sich, sondern auch die Kontaktaufnahme zu sexuellen Zwecken im realen Raum.
 
 
 
=== EU-Richtlinie ===
 
=== EU-Richtlinie ===
 
In der am 17. Dezember 2011 in Kraft getretenen [[Richtlinie (EU)|EU-Richtlinie]] 2011/93/EU ist vorgesehen, in den Mitgliedsstaaten der [[Europäische Union|Europäischen Union]] auch den Versuch der „Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke“ (auch im realen Raum) unter Strafe zu stellen.<ref>{{Internetquelle | url=http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32011L0093:DE:NOT | titel=Richtlinie 2011/93/EU | hrsg=[[EUR-Lex]] | datum=2011-12-13 | zugriff=2013-06-10 | kommentar=Artikel 6}}</ref> Während in Österreich diesen Teil der Richtlinie bereits umgesetzt hat (siehe oben), hat Deutschland dies bislang nicht getan.<ref>{{Internetquelle | url=http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/besserer-schutz-von-kindern-vor-cyber-grooming-a-904532.html | titel=Besserer Schutz von Kindern vor Cyber-Grooming | hrsg=[[Der Spiegel]] | datum=2013-06-09 | zugriff=2013-06-10}}</ref>
 
In der am 17. Dezember 2011 in Kraft getretenen [[Richtlinie (EU)|EU-Richtlinie]] 2011/93/EU ist vorgesehen, in den Mitgliedsstaaten der [[Europäische Union|Europäischen Union]] auch den Versuch der „Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke“ (auch im realen Raum) unter Strafe zu stellen.<ref>{{Internetquelle | url=http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32011L0093:DE:NOT | titel=Richtlinie 2011/93/EU | hrsg=[[EUR-Lex]] | datum=2011-12-13 | zugriff=2013-06-10 | kommentar=Artikel 6}}</ref> Während in Österreich diesen Teil der Richtlinie bereits umgesetzt hat (siehe oben), hat Deutschland dies bislang nicht getan.<ref>{{Internetquelle | url=http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/besserer-schutz-von-kindern-vor-cyber-grooming-a-904532.html | titel=Besserer Schutz von Kindern vor Cyber-Grooming | hrsg=[[Der Spiegel]] | datum=2013-06-09 | zugriff=2013-06-10}}</ref>
  
== Siehe auch ==
 
* [[Cybersex]]
 
* [[Sexting]], [[Stalking]]
 
  
 
== Weblinks ==
 
== Weblinks ==
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* [http://www.stern.de/tv/sterntv/stern-tv-rtl-internet-chat-wie-kinder-sexuell-belaestigt-werden-552186.html ''Internet-Chat: Wie Kinder sexuell belästigt werden''], [[stern TV]], 28. Dezember 2005
 
* [http://www.stern.de/tv/sterntv/stern-tv-rtl-internet-chat-wie-kinder-sexuell-belaestigt-werden-552186.html ''Internet-Chat: Wie Kinder sexuell belästigt werden''], [[stern TV]], 28. Dezember 2005
  
== Einzelnachweise ==
 
<references />
 
 
{{Rechtshinweis}}
 
  
[[Kategorie:Internet]]
+
[[Kategorie:Cyber-Bullying]]
[[Kategorie:Kriminalität]]
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[[Kategorie:Pädophilie]]
+

Version vom 29. Dezember 2013, 20:05 Uhr

Mit dem englischen Begriff Cyber-Grooming (aus dem Englischen: to groom = striegeln, zurechtmachen, vorbereiten; zu Deutsch sinngemäß Internet-Anbahnung) wird das gezielte Ansprechen von Personen im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte bezeichnet. Es kann sich demnach um eine besondere Form der sexuellen Belästigung im Internet handeln. Während sich der Begriff im Englischen sowohl auf Voll- als auch auf Minderjährige beziehen kann, hat er sich im Deutschen als auf Minderjährige (Kinder und Jugendliche) bezogen eingebürgert.

Es soll zunächst argloses Vertrauen erworben werden, um dann Straftaten wie etwa die Anfertigung kinderpornografische Aufnahmen oder sexuellen Missbrauch an ihnen zu verüben.

Inhaltsverzeichnis

drei Phasen

  1. Kontaktaufnahme zum Opfer
  2. Verwickeln des Opfers in eine abhängige Beziehung
  3. Einleitung und Aufreuhterhaltung einer sexuellen Beziehung


Rechtslage

Deutschland

In Deutschland ist Cyber-Grooming seit dem 1. April 2004<ref>Vorlage:Internetquelle</ref> bei unter 14-jährigen Personen verboten. Dafür wurde der damals neue § 176 Absatz 4 Nr. 3 StGB (Strafgesetzbuch) geschaffen: Vorlage:Zitat

Auch wenn Cyber-Grooming in den Medien teilweise als „Schutzlücke“ diskutiert wird, gibt es diese rechtliche Handhabe.<ref>Vorlage:Internetquelle</ref> Unstreitig ist allerdings, dass die Verwirklichung des Tatbestandes oft nur schwer nachzuweisen ist. Eine Strafbarkeit wegen Versuchs ist gemäß § 176 Absatz 6 StGB ausdrücklich ausgeschlossen.

EU-Richtlinie

In der am 17. Dezember 2011 in Kraft getretenen EU-Richtlinie 2011/93/EU ist vorgesehen, in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auch den Versuch der „Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke“ (auch im realen Raum) unter Strafe zu stellen.<ref>Vorlage:Internetquelle</ref> Während in Österreich diesen Teil der Richtlinie bereits umgesetzt hat (siehe oben), hat Deutschland dies bislang nicht getan.<ref>Vorlage:Internetquelle</ref>


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