Cyber-Grooming

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Version vom 29. Dezember 2013, 19:11 Uhr

Mit dem englischen Begriff Cyber-Grooming (aus dem Englischen: to groom = striegeln, zurechtmachen, vorbereiten; zu Deutsch sinngemäß Internet-Anbahnung) wird das gezielte Ansprechen von Personen im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte bezeichnet. Es kann sich demnach um eine besondere Form der sexuellen Belästigung im Internet handeln. Während sich der Begriff im Englischen sowohl auf Voll- als auch auf Minderjährige beziehen kann, hat er sich im Deutschen als auf Minderjährige (Kinder und Jugendliche) bezogen eingebürgert.

Es soll zunächst argloses Vertrauen erworben werden, um dann Straftaten wie etwa die Anfertigung kinderpornografische Aufnahmen oder sexuellen Missbrauch an ihnen zu verüben.<ref>Vorlage:Internetquelle</ref><ref>Vorlage:Internetquelle</ref>

Inhaltsverzeichnis

Rechtslage

Deutschland

In Deutschland ist Cyber-Grooming seit dem 1. April 2004<ref>Vorlage:Internetquelle</ref> bei unter 14-jährigen Personen verboten. Dafür wurde der damals neue § 176 Absatz 4 Nr. 3 StGB (Strafgesetzbuch) geschaffen: Vorlage:Zitat

Auch wenn Cyber-Grooming in den Medien teilweise als „Schutzlücke“ diskutiert wird, gibt es diese rechtliche Handhabe.<ref>Vorlage:Internetquelle</ref> Unstreitig ist allerdings, dass die Verwirklichung des Tatbestandes oft nur schwer nachzuweisen ist. Eine Strafbarkeit wegen Versuchs ist gemäß § 176 Absatz 6 StGB ausdrücklich ausgeschlossen.

Österreich

In Österreich war Cyber-Grooming bis 2012 legal. Dies änderte sich mit der Strafgesetznovelle 2011, die am 1. Januar 2012 in Kraft trat und Cyber-Grooming bei unter 15-jährigen Personen verbietet. Der neu geschaffene § 208a StGB lautet: Vorlage:Zitat <references group="Anm."> <ref name="para"> Bei den angesprochenen strafbaren Handlungen handelt es sich um Vergewaltigung, geschlechtliche Nötigung, (schweren) sexuellen Missbrauch, und die Herstellung von pornographischen Darstellungen. </ref> </references>

Das österreichische Recht verbietet somit nicht nur Cyber-Grooming an sich, sondern auch die Kontaktaufnahme zu sexuellen Zwecken im realen Raum.

EU-Richtlinie

In der am 17. Dezember 2011 in Kraft getretenen EU-Richtlinie 2011/93/EU ist vorgesehen, in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auch den Versuch der „Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke“ (auch im realen Raum) unter Strafe zu stellen.<ref>Vorlage:Internetquelle</ref> Während in Österreich diesen Teil der Richtlinie bereits umgesetzt hat (siehe oben), hat Deutschland dies bislang nicht getan.<ref>Vorlage:Internetquelle</ref>

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

<references />

Vorlage:Rechtshinweis

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